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Parkplatzservice

Saubere, übersichtliche und gepflegte Stellflächen

Parkplätze und Zufahrten sind oft der erste Kontaktpunkt mit einem Gebäude. Saubere Flächen und gut erkennbare Markierungen verbessern den Gesamteindruck, erleichtern die Orientierung und können zur Verkehrssicherheit beitragen.

Gepflegter Parkplatz mit klaren Stellplatzmarkierungen
Reinigung

Parkplatz- & Tiefgaragenreinigung

Regelmäßige Reinigung hält Stellflächen, Fahrgassen und Zufahrten sauber und begehbar.

Kehren & Grobschmutz

Kehren und Entfernen loser Verschmutzungen.

Laub & Unkraut

Laub- und Unkrautbeseitigung.

Flächen & Randzonen

Reinigung von Stellflächen, Fahrgassen und Randzonen.

Einfahrten & Zugänge

Reinigung von Einfahrten und Zugängen.

Maschinelle Reinigung

Maschinelle Flächenreinigung nach Eignung.

Öl- & Gebrauchsspuren

Entfernung einzelner Öl- oder Gebrauchsspuren im rechtlich und technisch zulässigen Rahmen.

Markierungen

Stellplatzmarkierungen

Vor einer Erneuerung werden bestehende Linien, Untergrund, Verschmutzung, Abmessungen und gewünschte Nutzung geprüft. Die Fläche muss für das verwendete Markierungssystem geeignet, sauber und ausreichend trocken sein.

  • Erneuerung vorhandener Stellplatzlinien
  • Nummerierung von Stellplätzen
  • Besucher- und Kundenparkplätze
  • Markierungen für interne Betriebsflächen
  • Hinweis- und Sperrflächen nach abgestimmter Planung
Ablauf

Projektablauf

In fünf Schritten von der Bestandsaufnahme bis zur Freigabe der Fläche.

1

Aufmaß & Planung

Fläche vermessen und gewünschte Aufteilung abstimmen.

2

Reinigung

Reinigung und gegebenenfalls Entfernung loser Altmarkierungen.

3

Absicherung

Sperrung oder abschnittsweise Freihaltung organisieren.

4

Aufbringen

Markierung fachgerecht aufbringen.

5

Freigabe

Trocknungs- und Freigabezeiten beachten.

Wichtiger Hinweis

Verkehrsrechtlich relevante Markierungen und Beschilderungen müssen den geltenden Vorgaben entsprechen. Bei öffentlichen oder genehmigungspflichtigen Flächen ist vorab die Zuständigkeit des Auftraggebers oder der Behörde zu klären.